Häufig gestellte Fragen – und mögliche Antworten


Wie kann ich mein Kind vom Unterricht entschuldigen?

Alle Formalitäten zur Schulbesuchsregelung (z.B. Entschuldigungen im Krankheitsfall, Beurlaubungen, Freistellung vom Sportunterricht) finden Sie in unserem Informationsdokument zum Entschuldigungsverfahren.

Grundsätzlich gilt dieses Dokument auch für die Kursstufe. Bitte beachten Sie jedoch die Besonderheiten, die wir in einem Informationsdokument für die Kursstufe zusammengestellt haben.


Mein Kind hat ein neues Klassenzimmer und das Schließfach ist nun weit entfernt

Ein Wechsel des Schließfachs ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich, nämlich dann, wenn Ihr Kind das neue Klassenzimmer kennt.

Unser Anbieter der Schließfächer ist Ihnen bei der Suche nach einem neuen Schließfach behilflich. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.


Wann und wo kann mein Kind zusätzliche Bücher ausleihen?

Unser Magazin im Z-Geschoss hat donnerstags in der zweiten großen Pause geöffnet. Zur Ausleihe oder Rückgabe von Büchern oder Taschenrechnern bitte den Schülerausweis mitbringen.

Die Ausleihe und Rückgabe von Büchern beim Klassenwechsel erfolgt am Ende des Schuljahrs zu einem separaten Termin (wird angekündigt).


Wie können Bildungs- und Teilhabeleistungen für Klassenfahrten beantragt werden?

Über die Schule organisierte Klassenfahrten innerhalb Europas (bis 800 Euro) werden für Bonuscardinhaber/innen durch das Team BuT beim Jobcenter finanziert. In dem Informationsblatt Bildungs- und Teilhabeleistungen sind alle Voraussetzungen und Hinweise für die Antragsstellung zentral zusammengestellt.